AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Sportanlagen des ASV Dachau e.V.

1.Geltungsbereich der AGB
Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Sportanlagen des ASV Dachau e.V. die Stundenweise zur sportlichen Nutzung vermietet werden (Kegelbahn, Tennishalle, Beachanlage, Kunstrasenplatz, weitere Sporträume).

2.Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der Sportanlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten diese AGB in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

3.Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.

4.Vermietung der Plätze
a)Allgemeines:
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Sportflächen zu ändern bzw. zugeteilte Sportflächen für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
b)Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 72 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei einer Absage bis 24 Stunden vor Beginn wird dem Mieter der halbe Mietpreis berechnet und bei späterer Absage erfolgt die in Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht anderweitig vermietet wird.
c)Spieleinheit:
Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
d) Preise:
Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Miete ist die Benutzung der jeweiligen Sportstätte inklusive Benutzung der Umkleiden und Duschen, sowie der Beleuchtung enthalten.
e) Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen
Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegen-genommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen.
f)SEPA-Lastschriften
Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde ein Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätetestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation wird mit der Übermittlung der einzuziehenden Rechnung erfolgen.

5. Benutzungsvorschriften
a) Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
b) Das Mitbringen von Tieren in die Sporthallen, -räume, -plätze und Kegelbahnen ist nicht gestattet.
c) Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung.
d) Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit an die Sportfläche zu nehmen.
e)Das Mitbringen von Mineralwasser oder isotonischen Getränken zum Eigenbedarf für den Sportler ist in den Sporthallen (nicht Kegelbahn) und auf den Sportplätzen erlaubt. Auf der Spielfläche der Tennishalle ist nur Mineralwasser genehmigt. Ansonsten unterliegt die gesamte Bewirtschaftung einschließlich der unentgeltlichen Abgabe von Getränken und Speisen bei allen Veranstaltungen und dem gesamten Trainings- und Spielbetrieb dem Vermieter oder dessen Vertragspartnern. f) Das Rauchen ist in geschlossenen Gebäuden generell verboten.
g) Jeder Besucher und Benutzer des Vereinsgeländes hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
h) Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und für den jeweils benutzen Belag geeigneten Sportschuhen betreten werden.
i) Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
j) Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Sportstätten nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätten und der Anlage.
k) Eltern haften für ihre Kinder.
l) Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
m) Unnötiges Lärmen und Toben ist speziell in der Tennishalle zu vermeiden.
n) Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

6. Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

7. Fotos
Mit Betreten der Tennishalle erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.asv-dachau.de oder in Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.

8. Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten
Die Mieter der Anlage erklären sich mit der Speicherung ihrer Daten die für die Organisation und den Ablauf des Betriebes der Tennishalle notwendig sind einverstanden. Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage werden regelmäßig gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.

9. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

10. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz des ASV Dachau e.V. als vereinbarter Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.